Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Immobilien- und Wohnungseigentumsverwaltung für fremde Rechnung sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien. Ausgenommen sind Tätigkeiten gemäß § 34c GewO.