Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
1. Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch den Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung pflegebedürftiger Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener sowie ihrer Angehörigen bei der täglichen Pflege und Betreuung zu Hause.