Handelsregister B des Amtsgerichts Siegen
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Nummer der Firma:
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HRB 10303
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Floor Colour GmbH
b)
Wenden
Geschäftsanschrift:
Siegener Straße 4, 57482 Wenden
c)
Der Einzelhandel mit allen Waren im
Zusammenhang mit der
Bodenbeschichtung, Vermittlung von
Bauaufträgen, Industrievertretung,
Beschichtungstechnik für Industrieböden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Feldmann, Timo, Mudersbach, *XX.XX.1983
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06. Januar 2013
a)
27.01.2014
Vöckel
2
a)
Von Amts wegen berichtigt
Gesellschaftsvertrag vom 06. Januar 2014
a)
20.06.2014
Vöckel
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 70/17) vom
12. April 2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
13.04.2017
Brüser
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Siegen (25 IN 70/17) vom
01. Juni 2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
06.06.2017
Solms
Abruf vom 03.04.2024