Handelsregister B des Amtsgerichts Siegburg
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Nummer der Firma:
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HRB 9959
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fabrilog Verwaltungsgesellschaft mbH
b)
Morsbach
c)
Der Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der (derzeit in
Gründung befindlichen)
Kommanditgesellschaft Fabrilog GmbH &
Co. KG mit Sitz in Morsbach sowie die
Besorgung der Geschäftsführung und
Vertretung dieser Kommanditgesellschaft.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Förtsch, Heiko Frank Eduard, Morsbach,
*XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2007
a)
03.01.2008
Werner
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Auf dem Pol 14, 51597 Morsbach
a)
18.03.2010
Vollmar
3
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Industriestraße 3a, 51597 Morsbach
50.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2016 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1.
(Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals
von 25.000,00 EUR um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR
beschlossen.
a)
03.11.2016
Hennig
Abruf vom 08.02.2024