Handelsregister B des Amtsgerichts Siegburg
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 7760
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Karl-Heinz Hast Speditions GmbH
b)
Nümbrecht
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb einer Spedition (Nah- und
Fernverkehr), Lagerei, Logistik,
internationaler Verkehr, Frachtvermittlung.
25.600,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hast, Joachim, Nümbrecht, *XX.XX.1956
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.1994 zuletzt geändert am
12.02.2001
a)
21.01.2003
Patt
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
1830 Amtsgericht
Waldbröl getreten.
Freigegeben am
21.01.2003.
Tag der ersten
Eintragung:
17.03.1995
Gesellschaftsvertrag
Blatt 37 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 33R ff.
Sonderband
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Bahnweg 13, 51588 Nümbrecht
a)
22.03.2010
Vollmar
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (97 IN 323/13) vom
06.12.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
20.12.2013
Agnat
Abruf vom 14.02.2024