| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zwecke der Gesellschaft sind a) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit - wobei die Hilfe zur Selbsthilfe, die eine dauerhafte Verbesserung der Lebensverhältnisse ermöglicht, im Vordergrund steht - (§ 58 Abs. 2 Nr. 15 AO); b) die Förderung der Hilfe für politisch, ethnisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und für sonstige von Katastrophen betroffene Menschen (§ 58 Abs. 2 Nr. 10 AO); c) die Förderung der Wissenschaft (§ 58 Abs. 2 Nr. 1 AO) und der Bildung (§ 58 Abs. 2 Nr. 7 AO); d) die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO e) die Verfolgung kirchlicher Zwecke, insbesondere durch die Förderung der weltkirchlichen Belange und den Bau von Brücken zwischen den Ortskirchen. Die Zwecke können im In- und/oder Ausland verfolgt werden. Sie sollen grundsätzlich allen Menschen, ungeachtet von Ethnie, Religion und Nation zugutekommen. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch a) die Förderung caritativer, sozialer, wissenschaftlicher und kirchlicher Einrichtungen; b) die pastoral-soziale Tätigkeit, d.h. seelische und/oder materielle Unterstützung von Menschen in Bedrängnis, Not und Armut; c) Bildung, Information und Aufklärung über Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten auf dem Gebiet der Entwicklungs- und Nothilfe, der Völkerverständigung und der Weltkirche im In- und Ausland; d) die Versorgung der Steyler Missionare in gesunden, alten und kranken Tagen. Die Gesellschaft kann die vorgenannten Zwecke mittelbar als Förderkörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO oder unmittelbar selbst, auch durch Hilfspersonen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 2 AO, verwirklichen. Maßnahmen im Sinne des § 58 Nr. 2 ff. AO sind zulässig. |