Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
- Förderung des Naturschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes; - Förderung von Wissenschaft und Forschung; - Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - Förderung von Kunst und Kultur; - Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; - Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; - Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabeordnung; - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die folgenden Tätigkeiten: - eigene Projekte zur Förderung des Satzungszwecks sowie die finanzielle, organisatorische und ideelle Beteiligung an gemeinnützigen Projekten und Vorhaben Dritter, wenn diese dem Satzungszweck der Gesellschaft entsprechen; - durch die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben; - durch öffentliche Diskussions- und Vortragsveranstaltungen; - durch Vergabe von Preisen für besonders herausragende sozial ökologische Projekte im Sinne der unter § 2 Abs. 2 genannten Zwecke; - die Förderung von gemeinnützigen Veranstaltungen von Wettbewerbern, sowie - die finanzielle und ideelle Förderung anderer als gemeinnützig anerkannten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische als gemeinnützig anerkannte Körperschaften zur ideellen, materiellen und finanziellen Förderung sowie Pflege, der unter § 2 Abs. 2 angeführten Zwecke.