| Gegenstand | Die Erbringung von Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere Leistungen nach dem SGB V, VIII, XI und XII, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Leistungen der Alltagsbegleitung, Eingliederungshilfe, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Erbringen von Leistungen der Intensivpflege, insbesondere 1 zu 1 Versorgung und die Versorgung in Wohngemeinschaften, Fahrdienstleistungen, Betreiben einer Tagespflege und betreutes Wohnen, Beratungsleistungen in der Pflege, Durchführung von Workshops, Seminaren und Schulungen im Pflegebereich. |