Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft.