| Gegenstand | Das vollständige Leistungsspektrum eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit, pflegerische Betreuungsmaßnahmen wie z. B. Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung, die Vermittlung von Personal und Personaldienstleistungen, insbesondere im Bereich Pflege sowie der Handel von Waren, insbesondere im Bereich Pflege und Ausstattung zur Pflege. |