Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der sie alleine vertritt. Der Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Entwicklung, Vermarktung und Betreibung gemeinsamer Gewerbegebiete sowie Sicherstellung der erforderlichen Grundstücksverfügbarkeit als Teilaufgaben im Rahmen der Boden- und Siedlungspolitik der Trägergemeinen der Gesellschafterin. Zur Erreichung dieses satzungsmäßigen Zwecks ist die Gesellschaft insbesondere zu folgendem berechtigt: (a) Erwerb, Veräußerung, Vermittlung, Tausch, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken sowie Begründung, Veräußerung oder Aufhebung grundstücksgleicher Rechte. Hierzu gehört nicht die Bestellung von Sicherheiten zugunsten Dritter oder sonstige Geschäfte im Sinne des § 87 GO NRW (§ 114 a Absatz 5 in Verbindung mit § 87 Absatz 1 GO NRW); (b) Erwerb und die Pflege der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen; (c) Technische Ausführungsplanung, Vorbereitung und Durchführung von Erschließungs-, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen; wobei im Rahmen der Bauleitplanung nur vorbereitende Maßnahmen erfasst werden; (d) Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen und Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung; (e) Werbung für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben sowie deren Unterstützung.