Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. Beratung von Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten 3. die Erstattung von betriebswirtschaftlichen Gutachten und Stellungnahmen 4. die Beratung in solchen rechtlichen Angelegenheiten, mit denen die in der Gesellschaft tätigen Wirtschaftsprüfer beruflich befasst sind, soweit die rechtliche Bearbeitung mit den Aufgaben der Wirtschaftsprüfer in unmittelbarem Zusammenhang steht und nach Rechtsdienstleistungsgesetz zulässig sind. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.