Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Der mittelbare oder unmittelbare Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Verwertung sowie die Finanzierung von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften und Beteiligungen an Schifffahrtsgesellschaften sowie die Beteiligung an Windkraftanlagen, Lebensversicherungen und Private Equity Gesellschaften. Hierzu zählen insbesondere die Beteiligungen an geschlossenen Fonds, die als Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) oder als geschlossene AIF im Sinne des § 1 Abs. 5 KAGB qualifizieren sowie Direktinvestments und Private Placements.