Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Durchführung von Bauarbeiten aller Art sowie die Erstellung schlüsselfertiger Häuser (einschließlich Elektro-, Dachdecker-, Zimmerer-, Heizungs- und Sanitärarbeiten). Genehmigungspflichtige Tätigkeiten i.S.v. § 34 c GewO werden nicht ausgeübt.