Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Geschäftsanteilen an Tochtergesellschaften, sowie die Übernahme von Geschäftsleitungsaufgaben der Tochtergesellschaften