Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit der Stromnetzgesellschaft Neunkirchen-Seelscheid mbH & Co. KG befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Gesellschaften, deren Gegenstand der Betrieb, die Instandhaltung und der Ausbau des örtlichen Stromverteilnetzes im Gemeindegebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist, insbesondere an der Stromnetzgesellschaft Neunkirchen-Seelscheid mbH & Co. KG.