Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Vornahme von Bauträgergeschäften gemäß § 34 c Absatz 1 Ziffer 2 Gewerbeordnung, ferner auch Vornahme von Geschäften gemäß § 34 c Absatz 1 Ziffer 1 der Gewerbeordnung, der Betrieb eines Hoch- und Tiefbauunternehmens An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken der Handel mit Baustoffen sowie Im- und Export von Baustoffen oder ähnlichen Materialien, schlüsselfertiges Bauen, auch als Generalunternehmer (GU) sowie als General- übernehmer (GÜ), Projektentwicklung und Erschließung von Grundstücken bis zur Baureife.