Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung anderer Gesellschaften oder Einzelunternehmen sowie alle Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.