Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
die Förderung des Tierschutzes. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes. Dabei wird die Gesellschaft vor allem für den Schutz von ausgesetzten Tieren und Straßenhunden in Rumänien tätig. Der Satzungsweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) finanzielle und materielle Unterstützung von Tierheimen und Tierschutzorganisationen; b) den Aufbau und die Unterhaltung von Angeboten für Straßenhunde und andere ausgesetzte Tiere zur Versorgung mit Wasser, Nahrung, und nach Möglichkeit Unterkünften in Rumänien; c) die Finanzierung von sinnvollen medizinischen Behandlungen und operativen Eingriffen wie Impfungen, Kastrationen und Sterilisationen; d) Aufklärungsarbeit über die Situation von Straßenhunden und ausgesetzten Tieren in Rumänien und über artgerechte Tierhaltung, sowohl in Rumänien als auch in Deutschland, beispielsweise durch Vortragsveranstaltungen und die Herausgabe von Informationsmaterial, sowie; e) Förderung, Betreuung und Unterstützung von Tierpatenschaften; f) Vermittlung von herrenlosen Tieren und Abgabetieren gegen Auslagenerstattung an geeignete Halter*innen; d) Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zu den Zwecken im Sinne von Abs. 2.