Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Durchführung von erlaubnispflichtigen Bewachungsdienstleistungen wie Werk- und Objektschutz, Revierwachdienste, Sicherheits- und Ordnungsdienste sowie erlaubnisfreie Sicherheitsdienstleistungen, wie Empfangs- und Telefondienste, Annahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen durch Notrufzentralen, Sicherheitsberatung