Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
das Überwachen der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß BDSGneu / DS-GVO für (Anwalts)-Notare/-innen und Ärztinnen/Ärzte durch Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten und die mit der Übernahme der Stellung verbundenen Aufgaben nach dem BDSGneu und nach der DS-GVO