Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
a) die Bündelung von Einkaufskräften (Einkaufskooperationen) deren Bildung und Unterhalt, b) die Betreuung der Mitgliedskooperationen, c) deren Beratung; keine Rechts- und Steuerberatung, d) die Koordination der Werbemaßnahmen der Kooperationspartner, und zwar sämtlich im Bereich des Getränkefachgroß- und Einzelhandels, e) die Bildung einer "coporate identity".