Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigener und fremder Immobilien. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Beteiligung an sowie die Übernahme oder Geschäftsführung von Unternehmen, die in vergleichbarer Weise tätig sind.