Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Vermögensverwaltung jeglicher Art. Hierzu zählen insbesondere: a) Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, b) Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben für verbundene Unternehmen, c) Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich Immobilien, Wertpapieren und sonstigen Vermögensgegenständen, d) Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen, soweit keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes oder anderer gesetzlicher Vorschriften ausgeübt werden.