Gegenstand der Gesellschaft ist die Ausübung der für Berufsausübungs-/ Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG und § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO, und zwar insbesondere: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen; - die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; - die gutachterliche Tätigkeit; - die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten; - die treuhänderische Tätigkeit; - betriebswirtschaftliche Prüfungen - die Tätigkeit als Sachverständige - die freie Vortragstätigkeit Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG oder § 43aAbs. 3 Nr, 1 WPO, wie Z.B. Handels- und Bankgeschäfte.