Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Förderung der musikalischen Anlagen und Fähigkeiten insbes. Der Kinder und Jugendlichen. Er wird verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung einer Musikschule. Aufgaben der Musikschule sind insbesondere - die musikalische Früherziehung - die musikalische Grundausbildung - der instrumentale oder vokale Gruppen- oder Einzelunterricht und - die Durchführung musikalischer Arbeitsgemeinschaften - der Ballettunterricht