Handelsregister B des Amtsgerichts Paderborn
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Nummer der Firma:
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HRB 6381
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schröno Polstermöbelfabrik Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
b)
Delbrück
c)
Beteiligung sowie Übernahme der
Geschäftsführung der Schröno
Polstermöbelfabrik GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft sowie Beteiligung
an anderen Unternehmungen.
50.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Schröder, Fritz, Möbelfabrikant, Delbrück
Geschäftsführer:
Schröder, Franz-Hendrik, Kaufmann, Delbrück
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.06.1963 mehrfach, zuletzt
gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
22.12.1995 geändert.
a)
12.05.2004
Richau
b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.08.1963
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
0006 Amtsgericht
Delbrück getreten.
Freigegeben am
12.05.2004.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Auf dem Busche 54, 33129 Delbrück
a)
02.12.2010
Hake
3
25.600,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 15.12.2014
beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro
umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf
EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §
4 zu ändern.
a)
06.02.2015
Kreifels
Abruf vom 02.04.2024