Handelsregister B des Amtsgerichts Paderborn
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 4975
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Westfalia-Windkraft GmbH
b)
Borgentreich-Natingen
c)
Errichtung und Betrieb von
Windkraftanlagen. Die Gesellschaft darf
andere gleiche oder ähnliche Unternehmen
erwerben, vertreten, oder sich an ihnen
beteiligen und dem Unternehmenszweck
dienliche Geschäfte vornehmen.
120.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hoppe, Herbert, Informationselektroniker,
Borgentreich- Natingen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.07.1992 mehrfach, zuletzt
gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
29.11.1993 geändert.
a)
27.11.2003
Richau
b)
Tag der ersten
Eintragung: 15.09.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
1283 Amtsgericht
Warburg getreten.
Freigegeben am
27.11.2003.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Dorfstr. 15, 34434 Borgentreich
a)
11.11.2010
Hake
3
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Auf dem Rohborn 1, 34434 Borgentreich
a)
04.05.2016
Vollmer
Abruf vom 02.04.2024