| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2001 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 14.08.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.08.2003. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Mit der Lightpower Showtechnik GmbH, Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 1608) als herrschendem Unternehmen ist am 19.09.2003 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen vom 19.09.2003 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Gesellschaftsvertrag s. Blatt 17 ff. Sonderband |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Unternehmensvertrag (014) |
| Text | Der mit der Lightpower GmbH - vormals Lightpower Showtechnik GmbH- mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 1608) als herrschendem Unternehmen am 19.09.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Ergebnisabführungsvertrag vom 03.12.2020 neu gefasst worden. Dem hat die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlungen vom 12.01.2024 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um zunächst 1000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und sodann um weitere 1.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR beschlossen. |
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