Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, mit sich selbst als Vertreter von Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Übernahme der Verwaltung und Geschäftsführung anderer Gesellschaften mit oder ohne kapitalmäßige Beteiligungen an diesen Gesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin der Energieverbund Marienmünster GmbH & Co. KG mit Sitz in Marienmünster.