Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für alle Rechtshandlungen, die sie für die oder gegenüber der BREMER Fertigteile Paderborn GmbH & Co. KG, Paderborn, vornehmen befugt, mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der BREMER Fertigteile Paderborn GmbH & Co. KG.