Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens; der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung bei diesen.