Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere: 1. Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen 2. Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten 3. Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten 4. Treuhänderische Verwaltung 5. Auftritt als Sachverständige auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.