Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Bauträgertätigkeit, also die Durchführung von Bauvorhaben in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern (§ 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO) und die Bebauung und das Verkaufen von Immobilien. Maklertätigkeit gehört nicht zum Unternehmensgegenstand.