Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsleiter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Beteiligung an Unternehmen, Erwerb und Verkauf von Geschäftsanteilen.