Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Planung und die Erstellung sowie der Verkauf von Wohnhäuser, der Kauf und Verkauf von Grundstücken, die Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften und Gebäuden. Gegenstand ist ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung.