Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Die gemeinschaftliche Vertretung muss stets gemeinsam mit einem der Gründungsgesellschafter, Herrn Axel Pasch oder Herrn Uwe Pasch, erfolgen. Die genannten Gründungsgesellschafter sind in der Funktion eines Geschäftsführers stets zur Einzelvertretung befugt.