Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Erwerb, Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Grundstücksteilen, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs- und Teileigentum, gewerblichen Objekten und sonstigen Vermögensgegenständen aller Art auf eigene Rechnung. Die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes sowie alle Geschäfte, die damit zusammenhängen. Die Gesellschaft nimmt keine Tätigkeiten vor, die nach § 34c GewO genehmigungspflichtig sind oder wären.