Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Geschäftsführer Ergün Katak ist stets einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgesschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gründung, Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Vermögensanlagen in Form von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, im eigenen Namen. Geschäfte nach § 34 c GewO sind ausgeschlossen. Weiterhin Vermittlung von Dienstleistungen und Unternehmensberatung, soweit dafür keine Genehmigung erforderlich ist.