Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Die Prokuristin ist auch zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken befugt:
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Vermögensverwaltung, Immobilienverwaltung.