Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Verwaltung eigenen Vermögens. Hierzu gehören die Übernahme der Rechtsstellung als Komplementär/persönlich haftender Gesellschafter in anderen Gesellschaften sowie das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmungen sowie Grundbesitz, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sei es direkt oder über einen Treuhänder.