Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unter-nehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.