Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Erwerb, das Halten und Verkaufen von Beteiligungen insbesondere als Holding-Gesellschaft, Gründung von Unternehmen, Verwaltung eigenen Vermögens sowie Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten und Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich der Verwaltungsgunktionen.