Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind sie jeweils zur Einzelvertretung der Gesellschaft befugt. Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss - allgemein oder nur für den Einzelfall - bestimmen, das mehrere Geschäftsführer die Gesellschaft nur gemeinschaftlich vertreten können. Die Gesellschafterversammlung kann ferner einem oder mehreren Geschäftsführern - allgemein oder für den Einzelfall - eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Projektierung von Bauprojekten, insbesondere des Grundstückes Grundbuch Dormagen, Blatt 589, Flur 28, Flurstücke 31 und 32, Landwirtschaftsfläche 6.709 m² und 4.340 m², und dessen Projektierung bis zur Erreichung eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Zudem kann die Gesellschaft eigene Grundstücke bebauen und/oder verkaufen, nicht aber in Funktion eines Bauträgers.