Handelsregister B des Amtsgerichts Neuss
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Nummer der Firma:
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HRB 21202
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Anadolu GmbH
b)
Neuss
Geschäftsanschrift:
Kieselstraße 2, 41472 Neuss
c)
der Groß- und Einzelhandel sowie der
Import und Export mit Lebensmittel und
Verpackungsmaterialien sowie alle damit
verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Gülcubuk, Hakan, Köln, *XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18. November 2014
Die Gesellschafterversammlung vom 23. Juli 2020 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 und mit
ihr die Sitzverlegung von Kerpen (bisher Amtsgericht Köln
HRB 83017) nach Neuss beschlossen.
b)
Durrch Beschluss des Amtsgerichts Köln ( 70a IN 164/19)
vom 03.04.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
09.09.2020
Krüger
2
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Köln (Az. 70a IN 164/19) vom
25.06.2020 aufgehoben.
a)
15.08.2022
Esser
Abruf vom 27.02.2024