Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten diese gemeinsam. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer (010)
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, insbesondere der CapInCon GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.