Handelsregister B des Amtsgerichts Neuss
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Nummer der Firma:
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HRB 20273
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
DÜTRANS Gesellschaft mit beschränkter
Haftung Güternahverkehr
b)
Neuss
Geschäftsanschrift:
von-Kempis-Straße 34, 41468 Neuss
c)
Die Durchführung der Versendung von
Gütern für andere mit Lastkraftwagen im
Güternahverkehr.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Joosten, Hans Piet, Neuss, *XX.XX.1939
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Perski, Gerd-Dieter, Düsseldorf, *XX.XX.1942
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21. Januar 1980 mehrfach, zuletzt
gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.
Dezember 1993 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 15. Januar 2019 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf
HRB 15093) nach Neuss beschlossen.
a)
06.03.2019
Krüger
Abruf vom 21.02.2024