Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Wartung von technischen Einrichtungen sowie Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen, insbesondere zur Vermeidung von Kontaminationen in Gebäuden, z.B. mobiler Schwarzbereich