Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verlegung von Fliesen und Natursteinen, insbesondere bei Großobjekten im In- und Ausland sowie Estricharbeiten und Rüttelböden, weiterhin die maschinelle Präzisionsbearbeitung von Keramik, Fliesen, Natursteinen und sonstigen Plattenwaren und Bodenbelägen, ferner der Groß- und Einzelhandel mit keramischen Fliesen, Natursteinen und Kunststeinen jeglicher Art und deren Zubehör sowie der Groß- und Einzelhandel mit Baumaschinen, Baugeräten und Werkzeugen jeglicher Art und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte.