Bei einem Einmannvorstand - Vorsitzender des Vorstands allein oder Einzelprokurist allein oder auch zwei Prokuristen zusammen. Bei einem Vorstand mit mehreren Mitgliedern - Vorsitzender des Vorstands allein oder zwei Geschäftsführer gemeinsam oder auch ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen.
Kalkulation und Nachkalkulation, Durchführung, Aufsicht über die Realisierung von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen in industriellen Bereichen; Akquisition von Industrie-Werkverträgen sowie Industrie-Arbeitnehmerüberlassungsverträgen, Vertretung der Muttergesellschaft in allen Aspekten die mit der Entwicklung der Herstellung und dem Vertrieb von durch die Muttergesellschaft realisierten Projekten in der medizinischen Endoskopie